Immobilienbewertung bei Erbschaft
In vielen Fällen ist eine Immobilie oder ein Grundstück Teil einer Erbschaft oder Schenkung. Über die Erbschafts- bzw.
Schenkungssteuer bittet das Finanzamt die Erben, die Erbengemeinschaft oder die Beschenkten zur Kasse. Die Höhe der zu zahlenden Steuer richtet sich nach dem Marktwert bzw. Verkehrswert der zu
vererbenden Immobilie oder des Grundstücks. Die Ermittlung des Wertes wird vom Finanzamt anhand eines einfachen Standardverfahrens durchgeführt. Meist ist der so pauschal ermittelte Verkehrswert
deutlich höher als der tatsächliche Wert. Damit fällt natürlich auch die anfallende Steuer höher aus als notwendig.
Als zertifizierter Sachverständiger ermittele ich den Wert Ihrer Immobilien-Erbschaft und helfe Ihnen so, die Höhe und damit die
Richtigkeit der anfallenden Steuer zu überprüfen und ggf. ändern zu lassen.
Auch wenn Sie für die Nachlassregelung eine neutrale Immobilienbewertung benötigen oder als Erbengemeinschaft den Wert einer
Immobilien-Erbschaft oder eines Grundstücks klären möchten, bin ich der richtige Ansprechpartner für Sie.